Gamechanger Selbstbestimmungsgesetz
Mit dem SBGG hat sich etwas Wesentliches verändert. Ja, vor allem für diejenigen sich sich als trans* definieren. Doch die tatsächlichen Auswirkungen werden weit über diese Personengruppe hinaus bemerkbar machen.
Mit dem SBGG hat sich etwas Wesentliches verändert. Ja, vor allem für diejenigen sich sich als trans* definieren. Doch die tatsächlichen Auswirkungen werden weit über diese Personengruppe hinaus bemerkbar machen.
Es ist jetzt in Deutschland möglich, einen von drei vorgesehenen Geschlechtseinträgen zu haben oder auch gar kein rechtliches Geschlecht.
Obwohl die Yogyakarta Prinzipien von 2006 für die Rechte von queeren Personen wegweisend sind, sind sie bisher erschreckend unbekannt geblieben.
In den offiziellen Statistiken tauchen diverse Personen (noch) nicht auf. Wie kommt das?
Eine Besprechung des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 –Fundstelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.htm Teil 1: Von Pilzen und Menschen DerWeiterlesen »Das Dritte Geschlecht
Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG Die TSG-Reform steht bevor. Das ist schon seit vielen Jahren so. Es gab mehrere Anläufe, dieWeiterlesen »Wen schützt das TSG?
Information über Genderdiversität an Schulen – muss das sein? Dieser Artikel erschien zuerst am 6. Februar 2018 auf den Seiten des Nürnberger Elternverbandes e.V.https://www.nuernberger-elternverband-ev.de/nev/information-ueber-genderdiversitaet-an-schulen-muss-das-sein DasWeiterlesen »Genderdiversität an Schulen