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TSG

Recht queer

Die Tür ist wieder zu!

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Für einige Zeit gab es auch für Transgender auf Basis des § 45b Personenstandsgesetz eine einfache, schnelle und günstige Möglichkeit, einen als falsch empfundenen Personenstandseintrag korrigieren bzw. beseitigen zu lassen. Aber nun ist die Tür wieder zu.